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   VGH Hessen, 05.10.2011 - 5 A 1702/10   

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VGH Hessen, 05.10.2011 - 5 A 1702/10 (https://dejure.org/2011,6161)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.10.2011 - 5 A 1702/10 (https://dejure.org/2011,6161)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - 5 A 1702/10 (https://dejure.org/2011,6161)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17b Abs 1 S 4 KHG, der Vertragsparteien auf Bundesebene § 2 Abs 1 Vereinbarung
    Abschlag wegen Nichtteilnahme an der stationären Notfallversorgung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Vereinbarung/Festsetzung eines Abschlages im Krankenhausbudget wegen der Nichtteilnahme an der stationären Notfallversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KHEntgG § 14 Abs. 1; KHG § 17b Abs 1S. 4
    Voraussetzungen für die Vereinbarung/Festsetzung eines Abschlages im Krankenhausbudget wegen der Nichtteilnahme an der stationären Notfallversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.2011 - 5 A 1702/10
    Er ist aufgrund fehlender unmittelbarer Rechtswirkung nach außen vielmehr als eine innerdienstliche Weisung zu qualifizieren, die im Sinne einer ministeriellen Verwaltungsvorschrift die Entscheidungen der nachgeordneten Behörden nach landesweit einheitlichen Gesichtspunkten steuert (BVerwG, Urteile vom 14. April 2011 - 3 C 17.10 -, Juris, und 25. September 2008 - 3 C 35.07 -, BVerwGE 132, 64).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 17.10

    Krankenhausfinanzierung; Krankenhausplan; Versorgungsplanung; innerdienstliche

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.2011 - 5 A 1702/10
    Er ist aufgrund fehlender unmittelbarer Rechtswirkung nach außen vielmehr als eine innerdienstliche Weisung zu qualifizieren, die im Sinne einer ministeriellen Verwaltungsvorschrift die Entscheidungen der nachgeordneten Behörden nach landesweit einheitlichen Gesichtspunkten steuert (BVerwG, Urteile vom 14. April 2011 - 3 C 17.10 -, Juris, und 25. September 2008 - 3 C 35.07 -, BVerwGE 132, 64).
  • BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 66.90

    Krankenhaus - Pflegesatz - Selbstkosten - Rechtskontrolle -

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.2011 - 5 A 1702/10
    Bei dieser Genehmigung handelt es sich um eine gebundene Entscheidung, auf die beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht, wie umgekehrt die Genehmigung zu versagen ist, wenn die Schiedsstellenfestsetzung rechtlichen Vorgaben widerspricht (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1993 - 3 C 66.90 -, BVerwGE 91, 363 [366]).
  • VG Frankfurt/Main, 22.06.2009 - 5 K 1092/08

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main bestätigt Entscheidungen der Schiedsstelle

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.2011 - 5 A 1702/10
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 22. Juni 2009 - 5 K 1092/08.F (V) - wird zurückgewiesen.
  • VG Gießen, 29.10.2008 - 8 K 310/08

    Abschlag vom Basisfallwert wegen Nichtteilnahme eines Krankenhauses an der

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.2011 - 5 A 1702/10
    Diese Auffassung werde bestätigt durch die Urteile des Verwaltungsgerichts Gießen vom 29. Oktober 2008 - 8 K 310/08.GI -, und des Verwaltungsgerichts Kassel vom 20. September 2010 - 5 K 434/09.KS -.
  • VGH Hessen, 07.05.2015 - 5 A 711/13

    Zentrumszuschlag

    Eine andere Bewertung ergebe sich auch nicht aus dem Senatsurteil vom 5. Oktober 2011 (- 5 A 1702/10 -), denn die Entscheidung sei in mehrfacher Hinsicht auf den hier zu entscheidenden Fall nicht übertragbar.

    Die Genehmigungsbehörde ist bei der Überprüfung der Festsetzungen der Schiedsstelle auf eine Rechtskontrolle beschränkt (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2014 - 3 C 8/13 -, GesR 2014, 620 mit weiteren Nachweisen; Senatsurteil vom 5. Oktober 2011 - 5 A 1702/10 -, GesR 2012, 41 = KHE 2011, 140).

    Diese Entscheidung setzt sich schließlich nicht in Widerspruch zum Senatsurteil vom 5. Oktober 2011 (- 5 A 1702/10 -, GesR 2012, 41 = KHE 2011/140 = KRS 11.062).

  • OVG Sachsen, 18.09.2014 - 5 A 774/12

    Pflegesatzvereinbarung, Versorgungsauftrag, Krankenhausplan,

    Auch der Zuschlag für die Teilnahme an der Notfallversorgung sei nicht davon abhängig, dass der Krankenhausplan dem Krankenhaus speziell Aufgaben der Notfallversorgung zuweise (HessVGH, Urt. v. 5. Oktober 2011 - 5 A 1702/10 -, juris Rn. 34 ff.).
  • VGH Hessen, 07.05.2015 - 5 A 520/13

    Das beklagte Land und die Beigeladene wenden sich mit der vom Verwaltungsgericht

    Die Genehmigungsbehörde ist bei der Überprüfung der Festsetzungen der Schiedsstelle auf eine Rechtskontrolle beschränkt (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2014 - 3 C 8/13 -, GesR 2014, 620 mit weiteren Nachweisen; Senatsurteil vom 5. Oktober 2011 - 5 A 1702/10 -, GesR 2012, 41 = KHE 2011, 140).
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